Ausschreibung | Ausschreibung zur 14. Kettwiger Oldtimerfahrt
am 17. Juni 2006
um den „Autohaus-Kneifel-Pokal"
1. Veranstaltung :
Der Automobil - Club Kettwig e. V. im ADAC veranstaltet am 17. Juni 2006 seine 14. Oldtimerausfahrt in den Kategorien „Sporting“ und „Touring“.
Start und Zielort ist Essen - Kettwig.
Die Veranstaltung wird in Anlehnung an die Bestimmungen der FIVA (Federation International Voiture Ancienne), den Bestimmungen dieser Ausschreibung und ggf. noch zu erlassener Ergänzungsbestimmungen durchgeführt.
Die Veranstaltung wurde am 17.02.2006 von der Sportabteilung des ADAC Nordrhein unter der Reg. - Nr.: OLD 29 / 06 genehmigt.
2. Organisation :
Veranstalter: Automobil - Club Kettwig e. V. im ADAC
Organisationsleitung: Karl - Heinz Hintz
Fahrtleitung: Jürgen van Eck
Nennbüro: Edith und Hans-Peter Briele
Auswertung: Werner Vollenbruch
Zeitnahme: Peter Meisenkothen
Moderation: Mario Reichler
3. Zeitplan:
10.06.2006 Nennungsschluss ( Datum des Poststempels )
Nachnennungen sind möglich am 17.06.2006 bis 9:15 Uhr
im Startlokal "Alter Bahnhof Kettwig"
Abnahme administrativ und Frühstücks - Buffet
9:15 Begrüßung der Teilnehmer und Informationen
ab 9:31 Start zur Etappe 1
ab 12:31 Ziel Etappe 1 - Mittagspause
"Henrichshütte" in Hattingen
ab 13:31 Restart zur Etappe 2
ab 15:31 Ziel Etappe 2 / Aushang der Ergebnisse Etappe 1
Kettwig Markt mit Moderation durch Mario Reichler
Weiterfahrt zum Startlokal "Alter Bahnhof Kettwig"
ca. 19:00 Aushang der Ergebnisse Etappe 2
ca. 19:30 Siegerehrung
4. Teilnehmer und Fahrzeuge:
Teilnahmeberechtigt sind drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 1976. Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen für den Straßenverkehr zugelassen sein.
Probefahrt - Kennzeichen ( rote Nummer ) sowie rote Dauerkennzeichen gemäß § 28 Abs. 3 StVZO in Verbindung mit der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO sind zugelassen. Die entsprechenden Papiere sind bei der Abnahme vorzuweisen.
Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Sind Fahrer und / oder Beifahrer nicht Eigentümer des Fahrzeuges, ist der Abnahme ein schriftliches Überlassungseinverständnis des Eigentümers vorzuweisen. Lizenzen sind nicht erforderlich.
Bei der Abnahme sind folgende Papiere vorzuweisen:
Nennbestätigung
Gültigen Führerschein
Kfz - Schein
Haftpflichtversicherungsnachweis mit mind. 1.000.000,00 €
5.Klasseneinteilung:
Vorgesehen ist die Einteilung wie von der FIVA vorgesehen und nachstehend aufgeführt.
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, diese Einteilung nach Eingang der Nennungen zu ändern oder Klassen zusammen zu legen.
vor 1904 Klasse A
1905 - 1918 Klasse B
1919 - 1930 Klasse C
1931 - 1940 Klasse D
1941 - 1963 Klasse E
1964 - 1967 Klasse F
1968 - 1976 Klasse G
1977 - 1986 Klasse H
H = Klasse für Youngtimer, keine Wertung für den Gesamtsieger.
6.Nennungen:
Senden Sie Ihre Nennung ausgefüllt und unterschrieben an:
Hans-Peter Briele
Ringstraße 190
45219 Essen - Kettwig
Für telefonische Nachfragen: 0 2054 / 5220
eMail: h-p.briele(at)ac-kettwig.de
Weitere Infos: http://www.ac-kettwig.de
Nennungsschluss ist der 10.06.2006, Datum des Poststempels
Nachnennungsschluss ist der 17.06.2006, 9:15 h
Nennungen ohne Zahlung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht bearbeitet.
Der Veranstalter kann Nennungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Es können Mannschaften aus max. 5 Fahrzeugen genannt werden, von denen die 3 besten gewertet werden. Nennungen sind am 17.06.2006 bis 9:15 h möglich. Die Wertung für Mannschaften erfolgt nach der ADAC - Formel.
Der Veranstalter bestätigt die Annahme oder Ablehnung einer Nennung schriftlich am 12.06.2006.
Der Veranstalter behält sich vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen.
Mit Abgabe der Nennung bestätigen die Teilnehmer durch Unterschrift uneingeschränkt die Anerkennung aller Artikel dieser Ausschreibung aller Artikel von evtl. noch zu erlassenen Ergänzungs-, Durch- oder Ausführungsbestimmungen, die ergänzender Teil der Ausschreibung und am 17.06.2006 vor dem Start ausgehängt werden des Artikels Haftung
- siehe 11 . (Haftungsausschluss)
7: Nenngeld
Das Nenngeld bis 10.06.2006: 60,00 € pro Fahrzeug,
Nachnennungen ab 11.06.2006: 70,00 € pro Fahrzeug,
für Mannschaftsnennungen: 20,00 € pro Mannschaft.
Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen oder auf folgendes Konto zu überweisen:
Sparkasse Essen BLZ 360 501 05 Konto Nr. 7 007 651
Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung oder Ablehnung der Nennung zurückbezahlt.
Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit der Überweisungsbestätigung gültig.
Für das Nenngeld erhalten die Teilnehmer pro Nennung folgende Leistungen:
die kompl. Fahrtunterlagen ( Bordbuch )
2 Rallye-Schilder
1 Startnummer
1 Teilnehmerliste
je 2 Bons für Frühstück und Imbiss mittags
8. Veranstaltungsablauf:
Die Verkehrsvorschriften ( StVZO ) sind strikt einzuhalten. Verstöße können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Die Streckenführung liegt im Kreis Mettmann und unmittelbar angrenzenden Gebieten.
Die Einhaltung der Fahrtstrecke wird durch besetzte und unbesetzte Kontrollen - auch unbesetzte Stempelkontrollen - überwacht.
Für jedes Fahrzeug erhalten die Teilnehmer bei der Abnahme 2 Rallye - Schilder und 1 Startnummer. Die Rallye - Schilder sind vorne und hinten am Fahrzeug anzubringen, die Startnummer rechts an der Tür.
Touristische - Fahrt:
Streckenlänge ca. 120 km, eingezeichnete Streckenführung, eine leichte, ausgepfeilte ( ! )
Gleichmäßigkeitsprüfung, eindeutige Sonderaufgaben mit nur einer ( ! ) richtigen Lösung.
Sportliche - Fahrt:
Streckenlänge ca. 120 km, anspruchsvolle Orientierungsaufgaben, Chinesenzeichen,
Pfeilskizzen und Punkte, 1 ausgepfeilte (!) Gleichmäßigkeitsprüfung mit geheimen Zeitnahmen.
Referenzstrecken in der Ausschreibung zum abgleichen des Wegstreckenzählers auf unserer Web-Seite
9. Wertung
Kategorie „Sporting“:
Auslassen, Vor- oder Nachholen einer SK 10 Strafpunkte
Auslassen, Vor- oder Nachholen einer DK 20 Strafpunkte
Notieren einer falschen SK 10 Strafpunkte
Nichterfüllen der GLP 15 Strafpunkte
Abweichen in der GLP 0,1 Str.P./Sek. max. 15 Str.P.
Korrigieren von Eintragungen in der Bordkarte Wertungsverlust
Verlust der Bordkarte Wertungsverlust
Ãœberschreiten der Organisationszeit Wertungsverlust
Kategorie „Touring“:
Auslassen, Vor- oder Nachholen einer SK 10 Strafpunkte
Auslassen, Vor- oder Nachholen einer DK 20 Strafpunkte
Notieren einer falschen SK 10 Strafpunkte
Nichterfüllen einer Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) 5 Strafpunkte
Abweichen in der GLP 0,1 Str.P./Sek. max. 5 Str.P.
Falsche Lösung einer gestellten Aufgabe 7 Strafpunkte
Korrigieren von Eintragungen in der Bordkarte Wertungsverlust
Verlust der Bordkarte Wertungsverlust
Ãœberschreiten der Organisationszeit Wertungsverlust
Die Ergebnisse dieser Veranstaltung werden gewertet für den: „ADAC - Oldtimer - Gaupokal Nordrhein 2006“ und die „Bergische Motorsport Meisterschaft 2006“
10. Preise:
Kategorie „Touring“
Der Gesamtsieger erhält den „Touring - Pokal“
In der Klasse erhalten 30% der Teilnehmer Pokale, für Fahrer und Beifahrer.
Das beste Damen - Team............................Ehrenpreis
Die beste Mannschaft ................................. Ehrenpreis
Kategorie „Sporting“
Der Gesamtsieger erhält den „Sporting - Pokal“
In der Klasse erhalten 30% der Teilnehmer Pokale, für Fahrer und Beifahrer.
Das beste Damen - Team............................Ehrenpreis
Die beste Mannschaft.................................. Ehrenpreis
Das beste Team der GLP……..........................2 Pokale
Weitere Preise
Für das älteste Auto………………………. Ehrenpreis
Das Team mit den meisten Strafpunkten….Ehrenpreis
Das Team mit der weitesten Anreise...........Ehrenpreis
Weitere Ehrenpreise vorbehalten.
11. Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar die FIA, den DMSB, die Mitgliederorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre die ADAC - Gaue, den Promotor/Serienorganisator den Veranstalter, die Sportwarte Behörden, und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichen Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außer vertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
12. Allgemeines:
Sollte sich eine Bestimmung dieser Ausschreibung als unwirksam erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Bestimmungen. |