Samstag, 20. Juli 2024

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3. Nordfriesenfahrt (1.10.2005)

 Marina Marks (2.10.2005)

Am 1. Oktober packten wir unsere Utensilien nebst uns und guter Laune ins Auto, um uns auf den langen Weg zu den Nordlichtern zu machen. Doch wir wussten noch nicht, dass usnere gute Laune bis zum Abend verflogen sein sollte.

Angekommen sechs Stunden später erwartete uns die erste Hürde des Tages: Die Papierabnahme. Anstatt die Papiere zu kontrollieren kassierte der Abnehmer nur 22,50 € und händigte uns halb komplette Unterlagen aus. Die Mehreinnahme wurde später bemerkt, doch auf die Frage der Aushändigung des Nennformulars - welches sich bei den Durchführungsbestimmungen befinden sollte -, wurde erwidert, das man ihm das nicht gesagt hätte und so würde er es einbehalten. Beim Kaffee und Kuchen, welche wohl die Nerven stärken sollten, hörte man allerdings noch öfter: Wo ist das Nennformular?

Am Vorstart erhielt man dann trotz fehlendem Nennformular die Fahrtunterlagen: Deckblatt, zwei Seiten mit Aufgaben und eine Übersichtskarte. Allerdings musste man eigentlich gar nicht allzusehr vorarbeiten, denn man bemerkte, dass zwischen der vierten und der fünften Aufgabe die Fahrt beendet war! Die Wendekontrolle "E" besagte, dass man wenden solle, am T-Stück links und dann w.l.F. Doch da der Fahrtleiter weder Maßband (Benutzung wird noch erklärt) noch Glaskugel ausgegeben hatte, bemerkte man erst nach einer halbstündigen Irrfahrt durch Bondelum, das statt des T-Stücks eine Kreuzung gemeint gewesen war, denn wenn man die Angaben der Wendekontrolle ebsolviert hatte, stand man inmitten dreier Punkte (Aufgabe 6), die man vor dem geforderten Zeitpunkt nicht befahren durfte.

Bei den herrschenden Wetterbedingungen, für die der Fahrtleiter nun nichst konnte, allerdings für das Aufstellen von Wendekontrollen, die meist kurz vor tifen Schlammlöchern angebracht wurden, gab es dann noch sportliche Einlagen des Beifahrers. Er musste nämlich das Auto, das sich bei dem Versuch zu wenden festgefahren hatt, befreien und aufpassen, dass er nicht selbst in eines der Löcher fiel. Hätte man an den Stellen die WEndekontrollen dann nicht etwas früher stellen können???

Doch dem nicht genug! Kartenfehler, bei denen man sich den Kopf zerbrochen hatte um eine Umfahrung auszuarbeiten, waren dann doch keine!! Für Mitfahrer, die bis dato auch nichts von der 8m-Regel gehört hatten, hier die Vorschrift, die uns der Fahrtleiter auf den Tsich knallte:

>> Bei Abbiegen an/in Straßen darf eingebogen werden, wie es die StVO vorschreibt. Abweichungen vom KA bis 8 m sind in diesem Falle nicht zu beachten.<<

Ein abbieger in der Aufgabe 11 war in Natur nicht wie in der Karte spitz, sondern stumpf. Die Entfernung von der gedachten SPitze bis zur tatsächlichen Stra0e betrug, wenn man hier die 8m-Regel anwenden wollte, ca. 7,90 m. Ist das eindeutig??

Beim Fragen bzw. darauf aufmerksam machen, erklärte mir der selbstherrliche Fahrtleiter dann: Das fällt unter die 8m-Regel! AHJA!

Desweiteren wurde im Ziellokal dann auch die neue Aufgabenstsellung erklärt. Skizzen, die keinen Fahrtrichtungspfeil haben, können zur Lösung der Aufgabe verlassen werden. Das bedeutet übersetzt:
1. Die Skizzen dürfen in der Mitte angefahren werden;
2. Das E (Endpunkt) darf erst befahren werden, wenn die gesamte übrige Skizze abgefahren wurde.

Ist dies die Vergabe von zwei Prädikaten wert?

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