Termine

1.10.2005

MSC Wallerberg "Auf den Spuren des Eremiten"

Orientierungsfahrt

 
Veranstaltungszeit01.10.05 13:30 
BeschreibungNAVC-Orientierungsfahrt über 80 / 120 km



Start 13:31 
 
Adresse der Veranstaltung92283 Traunfeld

Schützenhaus
 
Ausschreibung27. Orientierungsfahrt

"Auf den Spuren des Eremiten"

Samstag 1. Oktober 2005





1. Veranstalter und Veranstaltung

Der Motorsportclub Wallerberg e. V. im NAVC veranstaltet am Samstag, den 1. Oktober 2005 seine 27. Orientierungsfahrt „Auf den Spuren des Eremiten". Die Veranstaltung ist ein der Verkehrserziehung dienender Wettbewerb und offen für alle PKW. Sie wird nach den verbindlichen Sportstatuten und Richtlinien der Deutschen Amateur-Motorsportkommission (DAM), denen der StVO und StVZO, dieser Ausschreibung und eventuell zu erlassenen Durchführungsbestimmungen durchgeführt.

Die Veranstaltung ist von der DAM und der NAVC Sportabteilung genehmigt und eingetragen.

Die Erfolge der Teilnehmer mit gültigen DAM-Sportfahrerausweisen bei diesem Wettbewerb werden für das NAVC Sportabzeichen gewertet. Weiter erfolgt eine Wertung zur Deutschen Amateur Automobil-Meisterschaft, zur Meisterschaft des NAVC Landesverbandes Nordbayern und zum Bayerischen Ori-Cup (BOC).



2. Organisation

Fahrtleiter: Martin Högner ― Fahrtsekretär: Gerhard Eichenmüller

Technische Abnahme: Werner Mayer



3. DAM Sportkommissar

Johann Ott, Neumarkt



4. Zeit- und Ortsplan

Nennungsschluss Montag 26.09.2005. Nachnennschluss 13.00 Uhr vor Ort am Veranstaltungstag.

Fahrzeugabnahme und Papierabnahme ab 12.00 Uhr am Schützenhaus in Traunfeld.

Start des 1. Fahrzeuges um 13.31 Uhr.

Ergebnisaushang ca. 45 Minuten nach Eintreffen des letzten Fahrzeuges in Wertung im Ziel.

Siegerehrung 30 Minuten später im Schützenhaus Traunfeld.



5. Aufgaben und Durchführung

Die Veranstaltung besteht aus einer Orientierungsfahrt über ca. 80 km für die Gruppe 1 und ca. 112 km für die Gruppe 2. Die Teilnehmer haben die Fahrtaufgaben unter Beachtung der StVO und unter Einhaltung der vom Veranstalter vorgeschriebenen Fahrtzeit zu lösen. Für evtl. Druckfehler oder Abweichungen in der ausgeschriebenen Karte übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Streckenführung wurde ausgearbeitet nach den Topo-Karten Hersbruck L6534 Ausgabe 1997, Neumarkt L6734 Ausgabe 1997 und Neumarkt L6734 Ausgabe 2004.

Den Teilnehmern werden folgende Orientierungsaufgaben gestellt: Chinesenrallye, Strecken-, Pfeil-, Punkt-, Dreh- und Drehpunktskizzen, Ortsangaben, Kartenausschnitte, Fischgräte.

Die vorgeschriebene Streckenführung ist durch Zeitkontrollen in verschiedene Abschnitte unterteilt. Der gesamten Veranstaltung ist ein Gesamtfahrschnitt von max. 35 km/h bei der Gruppe A und max. 25 km/h bei der Gruppe B zugrunde gelegt, soweit die Erlaubnisbehörde keine andere Anweisungen erteilt hat.



6. Gruppeneinteilung

Gruppe B:

Anfänger und Neulinge im Orientierungssport und alle Teilnehmer bis zum Erreichen des Aufstieges in die Gruppe A. Aufsteigen muss Platz 1 der AP des Vorjahres, sowie der Sieger vergleichbarer Meisterschaften. Abstieg ist grundsätzlich möglich. Es entscheidet die ASK auf Anfrage.

Gruppe A:

Alle Aufsteiger aus der Gruppe B und vergleichbarer regionaler Meisterschaften, sowie alle Teilnehmer, die bis einschließlich 2004 zum Start in der Gruppe A verpflichtet waren.



Teilnehmer aus anderen Verbänden, die im DAM Orientierungssport noch nicht in Erscheinung traten, werden sinngemäß eingestuft. Freiwilliger Start in der nächsthöheren Gruppe ist möglich. In Sonderfällen (z.B. neuer Beifahrer) kann auf Antrag oder ASK Beschluss eine andere Einstufung erfolgen. Für die richtige Einstufung sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.







7. Nennungen

Nennungen sind unter Verwendung des vorgesehenen Formulars schriftlich an folgende Adresse zu senden: MSC Wallerberg im NAVC, Nonnhof 7, 91236 Alfeld oder Fax. 0911/93428-04539. Das vorgesehene Nenngeld ist Reuegeld und eine Rückzahlung erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung oder Ablehnung der Nennung. Das Nenngeld ist auf das Veranstalterkonto bei der Sparkasse Nürnberg (BLZ 760 501 01) Konto Nr. 190 052 316 zu überweisen oder bei der Papierabnahme zu entrichten.

Das Nenngeld beträgt 25,00 € pro Fahrzeug. Teilnehmer (Teams) mit gültigen Sportfahrerausweisen der DAM erhalten 5,00 € Ermäßigung. Mannschaftsnenngeld 15,00 €.

Unvollständig ausgefüllte Nennungsformulare gelten als nicht abgegeben. Die Fahrtleitung ist berechtigt, Nennungen unter Angabe von stichhaltigen Gründen zurückzuweisen.

Nenn- und teilnahmeberechtigt sind alle Kraftfahrer, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und ordnungsgemäßen Fahrzeugpapieren sind. Für Beifahrer, die sich nur als solche betätigen, ist der Führerschein nicht erforderlich. Mindestalter für Beifahrer ist 12 Jahre. Je Fahrzeug dürfen nur ein Fahrer und ein Beifahrer teilnehmen. Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht gestattet. Nennungsbestätigungen, die Startort und Startzeit enthalten, gehen allen Teilnehmern, die fristgerecht genannt haben, rechtzeitig zu.



8. Preise

30 % aller gestarteten Teilnehmer erhalten Pokale für Fahrer und Beifahrer. Ein Drittel aller gestarteten Mannschaften erhalten Pokale. Weitere Ehrenpreise hält sich der Veranstalter vor.



9. Mannschaften

Es können zu diesem Wettbewerb Mannschaften, bestehend aus drei oder vier Fahrerteams gemeldet werden. Eine Wertung erfolgt vom Veranstalter nur, wenn mindestens drei Mannschaften gestartet sind.



10. Versicherungen

Gemäß den Richtlinien der Erlaubnisbehörde ist nach geltenden StVO erforderlich, dass sämtliche teilnehmenden Fahrzeug folgenden Haftpflichtversicherungsschutz vorweisen:

2.500.000,00 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Der Veranstalter schließt für die Dauer der Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung in derselben Höhe ab. Diese Versicherung deckt auch evtl. unterversicherte Teilnehmerfahrzeuge ab.



11. Fahrzeugbestimmungen

Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß zum Straßenverkehr zugelassen sein, den Bestimmungen der StVO entsprechen und gemäß Ziffer 10 dieser Ausschreibung haftpflichtversichert sein. Fahrzeuge mit Probefahrtkennzeichen sind nicht zugelassen. Die Abgasvorschriften des DAM Motorsporthandbuches sind zu beachten.



12. Abnahme

Die Teilnehmer haben sich zu der im Zeitplan angegebenen Zeit am Abnahmeplatz des Veranstalters einzufinden und dessen hierfür zuständigen Helfern folgende Unterlagen zur Überprüfung vorzulegen:

1. Fahrerlaubnis des Fahrers

2. Fahrzeugschein des gemeldeten Fahrzeuges

3. DAM Sportfahrerausweis, gültig für das laufende Kalenderjahr

(entfällt bei Teilnehmern, die den Ausweis nicht beantragt haben)

4. Nennungsbestätigung des Veranstalters (soweit vorhanden)



13. Überprüfung des Fahrzeuges

Jeder Teilnehmer hat vor dem Start sein Fahrzeug dem technischen Kommissar zur Überprüfung der Kfz-Zulassungsbestimmungen vorzuführen. Hierbei werden vor allem Beleuchtung, Reifen, Bremsen und Auspuffanlagen, sowie die der Verkehrssicherheit dienende Systeme am Fahrzeug überprüft. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und unter allen Umständen noch vor dem Start zu beheben. Eine erneute Vorführung des Fahrzeuges beim technischen Kommissar ist in solchen Fällen obligatorisch. Vom technischen Kommissar nicht abgenommene Teilnehmerfahrzeuge dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen.





14. Verkehrsvorschriften

Die Veranstaltungsteilnehmer sind zur besonderen Rücksichtnahme bei der Durchfahrt von Wohngebieten verpflichtet. Verstöße werden vom Sportkommissar bestraft. Polizeiliche Anzeigen oder die Beteiligung an einem Verkehrsunfall führen ohne Rücksicht auf die Schuldfrage zum Ausschluss aus der Wertung. Ausnahmeregelungen entscheidet der Sportkommissar. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit Abgabe seiner Nennung damit einverstanden, dass dem Veranstalter etwaige, von der Polizei festgestellte Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften, unabhängig von evtl. strafrechtlichen Verfolgungen, zur Kenntnis gegeben werden und in diesem Fall der Ausschluss aus der Wertung erfolgt.



15. Fahrdisziplin

Die Bestimmungen der StVO sind unter allen Umständen einzuhalten. Bei Unfällen ist in jedem Fall Hilfe zu leisten. Für eine glaubhafte Bestätigung des Aufenthalts hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Nur der DAM Sportkommissar entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Zeitverlust anerkannt wird. Den Anweisungen des DAM Sportkommissars, der als Beauftragter des DAM fungiert, ist- ebenso wie dem Fahrtleiter und den Sportwarten- unverzüglich Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zum Wertungsausschluss. Bei festgestellten Verstößen können Teilnehmer, unabhängig von einer behördlichen oder gerichtlichen Bestrafung, sportdisziplinarisch vom DAM Sportgericht zur Rechenschaft gezogen werden.



16. Reparaturen und fremde Hilfe

Reparaturen am teilnehmenden Fahrzeug dürfen nur von den Insassen mit dem an Bord befindlichem Werkzeug und Ersatzteilen ausgeführt werden. Die Inanspruchnahme fremder Hilfe während der Dauer der Veranstaltung führt zum Wertungsausschluss. Die Ergänzung von Kraftstoff und Öl, des Kühlwassers oder der Reifenluft sowie der Austausch von defekten Rädern gilt nicht als fremde Hilfe. Die Betreuung durch Begleitfahrzeuge führt zum Wertungsausschluss. Von der Straße abgekommene Teilnehmerfahrzeuge können bis zur befestigten Straße geschleppt werden.



17. Wertung

Gewertet wird gruppenweise nach Strafpunkten. Gruppensieger sind die Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktsumme.

Bezeichnung und Wertung der Kontrollen:

ZK = Zeitkontrolle

Überschreiten der Karenzzeit an einer ZK 100 Punkte

Auslassen einer Strecken-ZK 100 Punkte

Überschreiten der Gesamtkarenzzeit an der Ziel-ZK Wertungsverlust

Auslassen der Ziel-ZK Wertungsverlust

Gegen eine angegebene Idealzeit zu frühes Eintreffen an einer ZK 1 Pkt. pro Minute

Gegen eine angegebene Idealzeit zu spätes Eintreffen an einer ZK 0,5 Pkt. pro Min.

DK = Durchgangskontrolle - Auslassen 50 Punkte

SK = Orientierungskontrolle - Auslassen 10 Punkte

NK = Nummernkontrolle - Auslassen 10 Punkte

Nach- bzw. Vorholen einer Kontrolle zw. zwei aufeinanderfolgenden ZK′s Auslassen

Kontrollkarte ändern oder beschädigen Wertungsverlust

Verlust der Kontrollkarte Wertungsverlust



18. Proteste

Proteste sind gemäß den DAM Sportstatuten schriftlich über den Fahrtleiter oder Sportkommissar unter Angabe der Uhrzeit und gleichzeitiger Zahlung der Protestgebühr von 50,00 € zuzüglich MwSt. gegen Quittung einzureichen.

Proteste gegen einen Fahrer oder dessen Fahrzeug müssen spätestens 30 Minuten nach Eintreffen des protestierenden Fahrers am Ziel, abgegeben sein. Proteste gegen die Zusammensetzung der Startgruppen müssen spätestens 30 Minuten nach deren Aushang abgegeben sein. Proteste gegen den Ablauf des Wettbewerbes oder einem dem Veranstalter unterlaufenen Irrtum müssen spätestens 30 Minuten nach Eintreffen des protestierenden Teilnehmers am Ziel, bzw. nach der Bekanntgabe der Idealstrecke abgegeben sein.

Proteste gegen die Wertung müssen spätestens 30 Minuten nach Aushang der Ergebnisse abgegeben sein. Sammelproteste, Proteste gegen die Zeitnahme sowie gegen Entscheidungen der Streckenposten sind unzulässig. Die Behandlung von Protesten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DAM Sportstatuten. Falls die Gründe des Protestes anerkannt werden, erfolgt die Rückzahlung der Protestgebühr in voller Höhe. Der im Protest Unterliegende muss die evtl. entstehenden Kosten tragen.



19. Verantwortlichkeit der Teilnehmer und Haftungsverzicht

a) Verantwortlichkeit

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart ist

b) Haftungsverzicht

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und Halter) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen

- die DAM, deren Präsidenten, Mitglieder oder Mitarbeiter

- die DAM bildenden Clubs (NAVC, DAMCV, MSR) die Landesverbände, den Veranstalter, dessen

Beauftrage, Sportwarte und Helfer.

- Behörden, Renndienste, Rennstreckeneigentümer und irgendwelche andere Personen, die mit der

Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu

benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden.

- gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Helfer und Kfz-Halter)

Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

c) Verantwortlichkeit des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch den Wettbewerb zu verschieben oder abzusagen, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Im übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist.



20. Verschiedenes

Der Veranstalter behält sich vor, zu dieser Ausschreibung Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Diese sind dann Bestandteil der Ausschreibung. Die Auslegung des Ausschreibungstextes obliegt nur dem DAM Sportkommissar, der endgültig darüber entscheidet.

Am Startplatz befindet sich eine Anschlagtafel, an der alle für die Teilnehmer wichtigen Mitteilungen über die Veranstaltung veröffentlicht werden. Den Teilnehmern wird zur Pflicht gemacht, den Inhalt dieser Veröffentlichungen zur Kenntnis zu nehmen.

 
Adresse des VeranstaltersMSC Wallerberg

Wettersberg 1

91236 Alfeld
 
MeisterschaftenNAVC Deutsche Amateur-Automobilmeisterschaft
Bayerischer Ori-Cup
 
Klassen
Klasse Beschreibung
Profis
Anfänger
 
Gebühren
Beschreibung Kosten
Gruppe A: 25€
Gruppe B: 25€
Mannschaft: 15€
 

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Termin wurde am 22.09.05 um 19:50 Uhr von Martin Högner eingetragen und am 22.09.05 um 20:05 Uhr editiert.