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Muster Termin 2 (21.12.2003)

 Peter Kietzmann (26.1.2006)

Liebes Tagebuch, da habe ich wohl letztens doch zu markige Worte gewählt. Die "Müllhalde" für das NAVC/DAM-Reglement für Orientierungsfahrten (sorry, liebe Slalom-, Turnier-, Kart-, ...fahrer - euch habe ich wirklich nicht gemeint) hat einen Sturm der Entrüstung hinter den Kulissen losgetreten. Beim Sportpräsidenten des NAVC, Joseph Limmer, ist fast das Faxgerät durchgeglüht, und das, obwohl wir hier auf http://www.orientierungssport.de ein prima Diskussionsforum zu bieten haben, welches für Belebung ausgesprochen dankbar wäre. Doch nun zum eigentlichen Thema. Es drohen ein paar arbeitsfreie Tage, rechtzeitig angekündigt durch permanent im Radio besungene rotnasige Rentiere. Wäre doch eine prima Gelegenheit, mal übers Reglement im allgemeinen zu plaudern. Auch andere Verbände sollten sich jetzt nicht stolz auf die Brust klopfen, es gibt überall kleine Stilblüten und Ungereimtheiten. Hier hat es nun zufälligerweise gerade den NAVC erwischt, und alles nur, weil Lutz in Hesselberg gestartet ist;) Seit Mitte der 90-Jahre gibt es im Ori-Sport die Tendenz zu einem mehr oder weniger einheitlichen Reglement. Auch wenn die Ansichten teilweise noch auseinandergehen, so scheint man inzwischen wenigstens inhaltlich einen Konsenz gefunden zu haben. Dem NAVC kann man hier vorwerfen, diesen Trend verschlafen zu haben, auch wenn es Angleichungen z.B. bei der Bewertung von Kontrollfehlern gab. Dazu habe ich folgende Thesen aufstellt: ==> Das Reglement ist zu kompliziert und zu umfangreich, deshalb gibt es zu wenig Anfänger. Beim NAVC kommt erschwerend hinzu, daß man es käuflich erwerben muß. Das ist normalerweise bei der Papierabnahme nicht möglich. Bei anderen Verbänden (ADMV, ADAC Weser-Ems, ...) liegt das Reglement einfach bei der Papierabnahme kostenlos aus. Gleichzeitig erhält der Teilnehmer eine verständliche Erklärung der Aufgaben mit Beispielen, was für einen Anfänger sehr nützlich ist. Da das NAVC Motorsport-Handbuch alle Sportarten abdeckt, wird hier ein Anfänger möglicherweise abgeschreckt. Eine separate ausführliche Aufgabenerklärung wäre deshalb wünschenswert. ==> Bei den Strafpunkten hat sich der NAVC in den letzten Jahren schon der allgemeinen Tendenz angeschlossen und jede ausgelassend SK oder NK mit 10 Strafpunkten bewertet. Allerdings hat hier der NAVC keine Strafpunkte vorgesehen, wenn man mal eine falsche Nummer einträgt oder eine Nummer zuviel (Luststempeln). Hier kann man sich als gewiefter Taktiker manchmal einen Vorteil verschaffen. ==> Wo der NAVC noch etwas eigen ist, ist das Thema Durchschnittsgeschwindigkeiten und Zeitwertung. Hier sollte man sich dem allgemeinen Trend anschliessen und die allgemein üblichen max. 25 km/h für die Gruppe 2 ins Handbuch schreiben (die Anwohner von Tempo 30 Zonen werdens danken). ==> Kleine Unterschiede bei der Größe der Nummernkontrollen zwischen den Verbänden sollten keine Probleme bereiten. Die Forderung, nach max. 5 NK′s eine besetzte Kontrolle zu stellen, läßt sich bei der Personalstärke vieler Vereine nicht realisieren. ==> Grundsätzlicher Natur ist die Frage, ob bei Fehlern des Veranstalters die korrekte Lösung (wenn sie denn existiert) gewertet oder die fehlerhafte Aufgabe grundsätzlich neutralisiert werden sollte. Hier ergeben sich große Differenzen zwischen den Verbänden. ==> Auch die Forderung nach einem Schiedsrichter/Sportkommissar bei jeder Veranstaltung ist nicht ungewöhnlich. Proteste müssen möglich sein und von einer neutralen und kompetenten Person verhandelt werden. Allerdings müssen Proteste gegen die Einstufung eines Teams bis zum Start des ersten Fahrzeugs vom Tisch. Das fehlt dem aktuellen NAVC Reglement (was ja auch der Auslöser für diesen Beitrag ist). Die Kompetenz der Schiri/Spoko′s ist sicher bei allen Verbänden ein problematisches Thema. Es gibt kaum Personen, die als Beifahrer und als Schiedsrichter aktiv sind. Dies ist für den Veranstalter problematisch, da ihm eine kompetente Person zur Kontrolle der Fahrtunterlagen fehlt und für die Teilnehmer, die im Extremfall dem Schiri/Spoko das Problem gar nicht erklären können. Manche Verbände versuchen diese Problematik durch ein Schiedsgericht zu lösen, dem je ein Beifahrer der Klassen B und C (oder wars doch A und B ?) angehören.

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